Ist Ihr Webshop fit für das neue E-Commerce-Steuerpaket?

neue Umsatzgrenzen und Schwellenwerte für Verkäufe ins EU-Ausland

Einheitliche Lieferschwelle für online Verkäufe ins EU-Ausland

Ab 1.7.2021 steht für Online-Händler eine fundamentale Änderungen im Umsatzsteuergesetz und bei den Lieferschwellen bevor. Das von der EU bereits im Jahr 2017 beschlossene E-Commerce-Steuerpaket tritt im Juli 2021 in Kraft.

Diese Änderung wirkt sich auch unmittelbar auf die Webshop-Entwicklung und die Buchhaltung aus.

Online Shops: Versand ins EU-Ausland - Lieferschwelle - Umsatzsteuer

Für den EU-Weiten Versand von Produkten an Privatpersonen, die über einen Online Shop gekauft wurden, gelten bestimmte Umsatzsteuer-Regelungen.Diese ändern sich bis zum 1.7.2021 gravierend.

Bis jetzt war es so geregelt, dass Sie als österreichischer Online-Shop Betreiber für Ihre Produktverkäufe ins EU-Ausland bis zu einem gewissen Schwellenwert, die österreichische Umsatzsteuer verrechnet haben. Je nach EU-Ausland gibt es unterschiedliche Schwellenwerte für den Online-Produktverkauf an Privatpersonen. Diese bewegen sich zwischen zwischen 35.000,- bis 100-000,- Euro (Höhe je nach EU-Land).

Erst bei Überschreitung des Schwellenwertes innerhalb eines EU-Auslandes, machte es notwendig, sich in diesem Land um eine Umsatzsteuernummer zu bemühen. Damit die in diesem EU-Land entstandene Umsatzsteuerschuld beglichen werden konnte.

Eine zusätzliche Registrierung im EU-Ausland ist ebenfalls notwendig, wenn es ein Warenlager in einem anderen Land gibt.

Neues E-Commerce Steuerpaket ab 1.7.

Das am 1.7.2021 in Kraft tretende E-Commerce Steuerpaket zieht nun einige Änderungen hinsichtlich des Schwellenwertes und der Umsatzsteuer-Abgaben nach sich.

Ab 1.7. gibt es einen einheitlichen Lieferschwellenwerte in Höhe von 10.000 Euro für alle EU-Mitgliedsstaaten. Zusätzlich werden die gesamten Verkäufe in EU-Länder für die Berechnung des Schwellenwertes herangezogen und nicht die Einzelsumme in bestimmte EU-Länder.

Verrechnungserleichterung mit Mini-One-Stop-Shops (MOSS)

Die Vereinheitlichung des Schwellenwertes entspricht einer massiven Reduktion der Maximalwerte. Das hat zur Folge, dass der Schwellenwert besonders schnell erreicht wird. Es kommen also mehr steuerrechtlich erforderliche Meldungen auf uns alle zu. Damit diese Steigerung in der Meldungsfrequenz nicht zu viel bürokratischen Mehraufwand mit sich zieht, empfiehlt es sich für Online-Shop-Betreiber, die Meldung im so genannten Mini-One-Stop-Shop (MOSS) einzuspielen. Als EU-Webshop-Betreiber können mit MOSS (Mini-One-Stop-Shops) bzw. EU-OSS (EU-One-Stop-Shops), die generierten Umsätze aus den EU-Auslandsverkäufen gemeldet werden. Zusätzlich ist es möglich, nach Erreichung des Schwellenwertes, die anfallende Umsatzsteuer direkt ans Finanzamt abzuführen.

Welche Änderungen dieses neue Steuerpaket mit sich bringt, erfahren Sie im Rahmen eines kostenlosen Webinars von Gaedke & Partner am 15.3.2021! zu den Webinar-Details >>

Folgen für Webshops & Online-Shop-Betreiber

Dieses E-Commerce-Steuerpaket führt dazu, dass Webshops angepasst werden müssen. Dies betrifft vor allem die Preisangaben innerhalb des Webshops, die Rechnungslegung und entsprechend die Angaben zu den Steuerbeträgen. So müssen Sie sich fragen, ob die ausgewiesenen Steuerbeträge den Vorgaben für den One-Stop-Shop entsprechen.

Die gute Nachricht: Die zahlreichen Anpassungen sind oft bereits mit wenigen Einstellungen ganz leicht möglich. Ganz im Sinne von work smarter not harder, zeigen wir euch auch gerne worauf ihr aufpassen müsst!

Steuerberater Mag. Klaus Gaedke zeigt euch im Rahmen eines kostenfreien Webinars alle wichtigen steuerrechtlichen Informationen zur Verfügung. Zudem wird Julia Polak als Automatisierungsberaterin euch Tipps geben, wie es mit der technischen Umsetzung klappt.

Am Ende des Webinars werden onair Fragen der TeilnehmerInnen beantwortet, eine Steuerübersicht sowie eine Checkliste für die Umsetzung zur Verfügung bereitgestellt!

Anmeldung zum kostenfreien Webinar am 15. März 2021! zu den Details des Webinars >>

Weitere Hintergründe & Quellen